digimax by Patrick Motsch

Gelistetes Beratungsunternehmen

Bis zu 80 % Zuschuss für Ihre Digitalisierungsberatung

digimax ist offiziell beim BAFA im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ gelistet. Kleine und mittlere Betriebe erhalten für eine individuelle Digitalisierungs- und Prozessberatung einen Zuschuss von bis zu 80 % – vorbehaltlich Bewilligung durch das BAFA.

Mit dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) konzeptionelle, individuelle Einzelberatungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und personellen Fragen der Unternehmensführung – kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus. Digitalisierungs- und Prozessberatung fällt ausdrücklich darunter. Anträge sind noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich.

Für Sie heißt das: Die Beratung, mit der bei digimax ohnehin jedes Projekt beginnt – Abläufe analysieren, Zeitfresser finden, einen klaren Fahrplan erstellen – kann als geförderte Einzelberatung durchgeführt werden. Bis zu fünf Beratungstage sind förderfähig, und je nach Standort Ihrer Betriebsstätte übernimmt der Staat 50 oder 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten.

Wichtig zu wissen: Die geförderte Beratung ist eine eigenständige, ergebnisoffene Analyse- und Konzeptleistung. Der Fahrplan gehört Ihnen – ob und mit wem Sie ihn umsetzen, entscheiden Sie frei. Eine Beratung, die auf den Kauf von Produkten oder Software des Beraters gerichtet ist, ist nicht förderfähig. Deshalb halten wir Beratung und eine etwaige spätere Software-Umsetzung strikt getrennt.

Die Konditionen

So viel Zuschuss ist möglich

Maßgeblich ist der Standort der beratenen Betriebsstätte – nicht der Sitz des Beraters. Grundlage sind Beratungskosten von bis zu 3.500 € (netto).

Höchste Förderquote

80 %

bis zu 2.800 € Zuschuss

  • Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig)
  • Region Lüneburg
  • Region Trier

50 %

bis zu 1.750 € Zuschuss

  • Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier)
  • Land Berlin
  • Region Leipzig

Beispielrechnung

Beratungskosten 3.500 € (netto) → Zuschuss bei 80 %: 2.800 € → Ihr Eigenanteil: 700 € zzgl. USt. (die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig). Beispielhaft, vorbehaltlich Bewilligung durch das BAFA.

Pro Unternehmen sind maximal 2 geförderte Beratungen pro Jahr und insgesamt maximal 5 bis Ende 2026 möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung – die Bewilligung erfolgt durch das BAFA.

Für wen gilt das?

Diese Voraussetzungen muss Ihr Betrieb erfüllen

Junge Unternehmen, die noch kein Jahr am Markt sind, führen zusätzlich ein kostenloses Informationsgespräch mit einem BAFA-Regionalpartner – wir sagen Ihnen im Erstgespräch, wo Sie ihn finden.

KMU nach EU-Definition

Weniger als 250 Mitarbeitende und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme – die allermeisten Handwerks- und Technikbetriebe erfüllen das locker.

Gewerbliche Wirtschaft oder Freie Berufe

Vom Elektro- und PV-Betrieb über SHK bis zum technischen Dienstleister – gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe.

Sitz in Deutschland

Ihr Unternehmen hat Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

Förderfähige Beratung bei digimax

Diese Beratungsleistungen können gefördert werden

Alle Leistungen werden als individuelle Einzelberatung durchgeführt – so, wie es die Förderrichtlinie verlangt.

Prozess- & Digitalisierungsanalyse

Ist-Aufnahme Ihrer Abläufe von der Anfrage bis zur Rechnung. Sie bekommen die größten Zeitfresser schwarz auf weiß – belegt statt gefühlt.

Digitalisierungsstrategie & Fahrplan

Priorisierte Handlungsempfehlungen, herstellerneutral und ergebnisoffen. Den Fahrplan setzen Sie um, wie Sie wollen – mit uns, allein oder mit anderen.

Organisations- & Ablaufberatung

Schnittstellen zwischen Büro und Baustelle, Verantwortlichkeiten und Datenflüsse – damit Informationen nicht mehr auf Zetteln und in fünf Programmen versanden.

Nicht förderfähig sind

  • Seminare, Workshops und Schulungen
  • Beratungen, die auf den Verkauf von Produkten oder Leistungen des Beraters gerichtet sind
  • Reine Fördermittelberatung sowie überwiegend Rechts-, Steuer- und Versicherungsthemen

So kommen Sie zur Förderung

Der Antrag ist überschaubar – entscheidend ist die richtige Reihenfolge.

  1. 1

    Kostenloses Erstgespräch

    Wir klären unverbindlich, ob eine geförderte Beratung zu Ihrer Situation passt – und was sie Ihnen konkret bringen würde.

  2. 2

    Antrag online stellen – zwingend vor Beratungsbeginn

    Sie stellen den Antrag mit wenigen Angaben über die Antragsplattform des BAFA. Wichtig: Vorher darf weder ein Beratervertrag geschlossen noch mit der Beratung begonnen werden – eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

  3. 3

    Informationsschreiben des BAFA abwarten

    Nach der Prüfung erhalten Sie ein Informationsschreiben. Erst danach schließen wir den Beratervertrag und legen los.

  4. 4

    Beratung durchführen

    Die individuelle Einzelberatung umfasst bis zu fünf Beratungstage und muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.

  5. 5

    Verwendungsnachweis einreichen

    Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis reichen Sie online über die BAFA-Plattform ein – wir liefern Ihnen den Bericht dafür. Wichtig: Zahlen Sie das Honorar per Überweisung – bei Barzahlung oder Verrechnung wird kein Zuschuss gewährt.

  6. 6

    Bewilligung & Auszahlung

    Nach abschließender Prüfung durch das BAFA wird der Zuschuss bewilligt und ausgezahlt.

Häufige Fragen

Antworten auf Ihre Fragen

Alles, was Sie über die Zusammenarbeit mit digimax wissen müssen.

Wer kann die BAFA-Förderung nutzen?

Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe – gemäß EU-KMU-Definition, mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in Deutschland. Für typische Handwerks- und Technikbetriebe mit 10 bis 80 Mitarbeitenden ist das praktisch immer erfüllt.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Je nach Standort der beratenen Betriebsstätte 50 oder 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 3.500 € (netto) – der Zuschuss beträgt also bis zu 1.750 € bzw. bis zu 2.800 €. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Bewilligung erfolgt durch das BAFA.

Zählt Digitalisierungsberatung zu den förderfähigen Themen?

Ja. Gefördert werden konzeptionelle, individuelle Einzelberatungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und personellen Fragen der Unternehmensführung – Prozess- und Digitalisierungsberatung fällt ausdrücklich darunter. Die Beratung darf bis zu fünf Beratungstage umfassen; Seminare und Workshops sind ausgeschlossen.

Was wird nicht gefördert?

Seminare, Workshops und Schulungen, Beratungen mit Vermittlungscharakter, Beratungen, die auf den Kauf von Produkten oder Leistungen des Beraters zielen, sowie reine Fördermittel-, Rechts-, Steuer- und Versicherungsberatung. Deshalb ist unsere geförderte Beratung ergebnisoffen angelegt und von einer etwaigen späteren Umsetzung strikt getrennt.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Zwingend vor Beratungsbeginn, online über die Antragsplattform des BAFA. Erst nach Erhalt des Informationsschreibens darf ein Beratervertrag geschlossen und mit der Beratung begonnen werden. Für Durchführung und Verwendungsnachweis haben Sie danach sechs Monate Zeit.

Wie oft kann ich die Förderung in Anspruch nehmen?

Innerhalb der Laufzeit der Förderrichtlinie (bis 31.12.2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr.

Hilft digimax beim Antrag?

Den Antrag stellen Sie selbst online – er umfasst nur wenige Angaben zu Ihrem Unternehmen. Im kostenlosen Erstgespräch zeigen wir Ihnen gern, wo Sie was finden. Eine Antrags- oder Fördermittelberatung ist allerdings bewusst nicht Teil der geförderten Beratungsleistung, da sie selbst nicht förderfähig ist.

Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des BAFA. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung; die Bewilligung erfolgt durch das BAFA. Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt (maximal 300.000 € an De-minimis-Beihilfen je Unternehmen innerhalb von drei Jahren). Die Förderrichtlinie gilt für Anträge bis zum 31.12.2026.

Offizielle Informationen und Antragstellung: bafa.de – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Klären wir in 15 Minuten, ob die Förderung für Sie passt

Kostenlos, unverbindlich und ohne Papierkram – Sie sprechen direkt mit Patrick.